Zentrale Bestimmungen der Verordnung des Schweizer Bundesrates

Swissmedic, die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel, kann künftig Hochrisiko-Medizinprodukte vorübergehend zulassen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Produkt verfügt über eine Zulassung oder Zertifizierung durch die FDA (USA), die CE-Kennzeichnung (EU) oder Health Canada.

  • Es wird zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eingesetzt.

  • Es bestehen keine gleichwertigen Alternativen auf dem Schweizer Markt.

Die befristete Zulassung kann für 6 bis 18 Monate erteilt werden, mit der Möglichkeit einer Verlängerung.
Der Hersteller muss eine Risikobewertung und einen PMS-Plan (Post-Market Surveillance) gemäß Artikel 83 MDR vorlegen.
Produkte dürfen nur über autorisierte Händler mit Sitz in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.

Produkttypen, die unter das neue Verfahren fallen

  • Orthopädische und kardiologische Implantate (Klasse III),

  • Geräte für die Krebstherapie,

  • Systeme für Intensivmedizin und Beatmung,

  • In-vitro-Diagnostika (IVD) für kritische Indikationen, z. B. Sepsis, HIV, SARS-CoV-2, RSV, Influenza A/B.

Unterschiede im Vergleich zu MDR/IVDR

Kategorie MDR Vereinfachung in der Schweiz
CE-Zertifikat Erforderlich Kann durch FDA/Health Canada ersetzt werden
Klinische Bewertung Verpflichtend (Anhang XIV) Verkürzt zulässig
Gültigkeitsdauer Bis zu 5 Jahre Bis zu 18 Monate
PMS/FSCA Verpflichtend Verpflichtend, aber mit vereinfachter Berichterstattung

Auswirkungen auf den europäischen Markt

Obwohl diese Änderungen nur für die Schweiz gelten, könnten sie weite Signalwirkung haben:

  • Sie schaffen einen Präzedenzfall für ein flexibleres Regulierungsmodell bei Versorgungsengpässen.

  • Sie könnten die Europäische Kommission dazu anregen, einen ähnlichen „Fast-Track“-Mechanismus für seltene oder kritische Medizinprodukte in der EU zu entwickeln.

  • Sie ermöglichen Herstellern mit FDA-Zertifizierung, über den Schweizer Markt den Marktzugang nach Europa vorzubereiten.

Was sollten Hersteller jetzt tun?

  • Wenn Ihr Produkt außerhalb der EU zertifiziert ist und bisher nicht MDR/IVDR-konform, erwägen Sie eine Antragstellung bei Swissmedic.

  • Bereiten Sie klinische Dokumentation und PMS-Berichte für das vereinfachte Prüfverfahren vor.

  • Nehmen Sie Kontakt zu einem autorisieren Schweizer Bevollmächtigten auf, der Ihr Produkt offiziell vertreten kann.

Quelle: Pressemitteilung des Schweizer Bundesrates