Schweiz außerhalb von EUDAMED – lokaler Registrierungsweg

Aufgrund des Fehlens eines Abkommens über die gegenseitige Anerkennung (MRA) mit der Europäischen Union hat die Schweiz keinen Zugang zum System EUDAMED. Die Registrierung von Medizinprodukten und IVD erfolgt lokal, gemäß der Verordnung MedDO (SR 812.213) sowie IvDO (SR 812.219). Ein Hersteller außerhalb der Schweiz muss ein unabhängiges Verfahren bei Swissmedic – der schweizerischen Marktaufsichtsbehörde – durchlaufen. Dieses umfasst die Prüfung der technischen Dokumentation, die Benennung eines CH-REP sowie die Erfüllung nationaler Anforderungen an Kennzeichnung und Vertrieb.

CH-REP – autorisierter Vertreter auf dem Schweizer Markt

CH-REP ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Schweiz, die vom ausländischen Hersteller schriftlich bevollmächtigt wurde, ihn auf dem lokalen Markt zu vertreten. Diese Verpflichtung ergibt sich direkt aus MedDO und IvDO und betrifft jeden Hersteller ohne Sitz in der Schweiz – unabhängig davon, ob er aus der EU, dem Vereinigten Königreich oder einem Drittstaat stammt.

Die Angaben des CH-REP müssen auf dem Etikett des Medizinprodukts oder in den Begleitunterlagen sichtbar sein – neben den Angaben des Importeurs. Der Vertreter ist die offizielle Kontaktstelle für Swissmedic, Patienten und Anwender des Produkts.

Pflichten des CH-REP – mehr als eine Formalität

Der CH-REP ist verantwortlich für die Überprüfung der Konformität des Produkts mit MedDO/IvDO und muss Zugang zur technischen Dokumentation des Herstellers haben. Zu seinen Aufgaben gehören zudem die Aktualisierung der Informationen, die Beantwortung von Anfragen der Swissmedic sowie die Koordination der Maßnahmen im Rahmen der Post-Market Surveillance (PMS).

Das Verhältnis zwischen Hersteller und CH-REP muss in einem Vertrag formalisiert werden, der den Umfang der Pflichten gemäß Art. 51 Abs. 2 MedDO festlegt. Im Unterschied zu einem EU-REP oder UKRP agiert der CH-REP ausschließlich auf Schweizer Hoheitsgebiet und unterliegt den lokalen Vorschriften.

Benennung des CH-REP – ein Prozess, der gut geplant sein muss

Der Hersteller benennt den CH-REP auf Basis eines schriftlichen Vertrags. Dieser muss die Pflichten des Vertreters in Bezug auf Konformitätsbewertung, Kommunikation mit den Behörden und PMS regeln. Erst nach Unterzeichnung dürfen die CH-REP-Daten auf dem Etikett oder in der IFU angegeben werden. Wichtig ist: Das Vorhandensein eines EU-REP entbindet nicht von der Pflicht, einen CH-REP zu benennen – es handelt sich um unabhängige Rollen, die durch separate Rechtsakte geregelt sind.

Produktregistrierung – Verfahren und Abfolge der Schritte

  • Überprüfung der technischen Dokumentation durch den CH-REP,
  • Vorbereitung der Etiketten gemäß MedDO oder IvDO,
  • Meldung der CH-REP- und Importeurdaten an Swissmedic (falls zutreffend),
  • Inverkehrbringen des Produkts mit CE-Kennzeichnung und sichtbaren CH-REP-Daten.

Die Schweiz akzeptiert die EU-Konformitätserklärung, die gemäß MDR oder IVDR ausgestellt wurde, sodass keine separate Konformitätserklärung erforderlich ist. Ebenfalls umgesetzt wurde die Übergangsverordnung EU 2023/607, die von Swissmedic anerkannt wird.

Post-Market Surveillance und lokale Verantwortung

Der CH-REP übernimmt eine zentrale Rolle im PMS-System. Er ist verantwortlich für die Meldung von Vorkommnissen, IFU-Änderungen, Sicherheitshinweisen und Korrekturmaßnahmen des Herstellers. Zudem fungiert er als Kommunikationskanal zu Swissmedic – im Falle von Unregelmäßigkeiten oder erforderlichen Marktmaßnahmen.

Die Zusammenarbeit mit dem Hersteller muss kontinuierlich und dokumentiert erfolgen. Die Nichteinhaltung von MedDO/IvDO – selbst bei Einhaltung von MDR – kann zur Ablehnung des Marktzugangs führen.

Wie Pure Clinical bei der Registrierung von MD und IVD in der Schweiz helfen kann

Pure Clinical bietet umfassende Unterstützung für Hersteller bei der Einhaltung von MedDO/IvDO und bei der Registrierung von Produkten in der Schweiz. Als CH-REP sorgen wir für die vollständige Anpassung von Dokumentation, Etiketten, Kommunikation und Überwachung an die Anforderungen der Swissmedic.

  • Überprüfung der technischen Dokumentation und der Konformität mit MedDO/IvDO,
  • Auswahl und Benennung des CH-REP mit Vertragsunterzeichnung gemäß Art. 51 Abs. 2 MedDO,
  • Vorbereitung von Etiketten und IFU gemäß den lokalen Anforderungen,
  • Meldung der Daten an Swissmedic (falls erforderlich),
  • Koordination der PMS-Aktivitäten und Vorkommnisse mit Beteiligung des CH-REP,
  • Vorregistrierungs-Audit sowie Unterstützung beim Markteintritt in der Schweiz.

Wir unterstützen sowohl Hersteller aus der EU als auch aus Drittländern – unabhängig von der Produktklasse oder der Komplexität der Dokumentation.

FAQ

Was ist ein CH-REP und wer muss einen benennen?

Ein CH-REP (Schweizer Bevollmächtigter) ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Schweiz, die vom Hersteller schriftlich bevollmächtigt wurde, ihn auf dem Schweizer Markt zu vertreten. Die Benennung eines CH-REP ist für jeden Hersteller von Medizinprodukten oder IVD ohne Sitz in der Schweiz verpflichtend - unabhängig davon, ob er aus der EU, dem Vereinigten Königreich oder einem Drittstaat stammt.

Befreit ein EU-Bevollmächtigter (EU-Rep) von der Pflicht, einen CH-REP zu benennen?

Nein. Ein EU-Bevollmächtigter befreit den Hersteller nicht von der Pflicht, einen CH-REP zu benennen - es handelt sich um zwei unabhängige, separat geregelte Funktionen. Der CH-REP handelt ausschließlich auf dem Gebiet der Schweiz und unterliegt den Schweizer Verordnungen MepV und IvDV.

Warum nutzt die Schweiz nicht die EUDAMED-Datenbank?

Weil das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (Mutual Recognition Agreement, MRA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Mai 2021 ausgelaufen ist. Seitdem hat die Schweiz keinen Zugang mehr zum EU-Binnenmarkt für Medizinprodukte und registriert Produkte lokal nach eigenen Verordnungen - der Medizinprodukteverordnung (MepV) und der Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IvDV).

Welche Pflichten hat ein CH-REP gegenüber Swissmedic?

Der CH-REP ist verantwortlich für die Überprüfung der Konformität des Produkts mit der MepV/IvDV, die Sicherstellung des Zugangs zur technischen Dokumentation des Herstellers, die Beantwortung von Anfragen von Swissmedic sowie die Koordination der Post-Market-Surveillance-Aktivitäten, einschließlich der Meldung von Vorkommnissen und Sicherheitsmitteilungen.

Muss sich die Schweizer Konformitätserklärung von der EU-Erklärung unterscheiden?

Nein - die Schweiz akzeptiert die EU-Konformitätserklärung, die gemäß MDR oder IVDR ausgestellt wurde. Anerkannt wird zudem die EU-Übergangsverordnung (EU) 2023/607, was es Herstellern erleichtert, Produkte parallel auf beiden Märkten in Verkehr zu bringen.

Was ist swissdamed und seit wann ist die Registrierung verpflichtend?

Swissdamed ist das Schweizer Gegenstück zur europäischen EUDAMED-Datenbank und wird von Swissmedic betrieben. Die verpflichtende Registrierung im System trat am 1. Juli 2026 für neue Produkte in Kraft; für bereits auf dem Markt befindliche Produkte läuft eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026.

Befreit eine Registrierung in EUDAMED von der Registrierung in swissdamed?

Nein. Die beiden Systeme sind voneinander unabhängig, weshalb Hersteller, die Produkte sowohl in der EU als auch in der Schweiz vertreiben, diese getrennt registrieren müssen - in EUDAMED und in swissdamed, jeweils gemäß den dort geltenden Fristen.
 

Wie läuft die Registrierung eines Produkts in der Schweiz ab?

Der Prozess umfasst die Überprüfung der technischen Dokumentation durch den CH-REP, die Erstellung von Etiketten gemäß MepV oder IvDV, die Meldung der Angaben zum CH-REP und zum Importeur an Swissmedic sowie das Inverkehrbringen des Produkts mit CE-Kennzeichnung und sichtbaren CH-REP-Angaben.

Was droht, wenn ein Produkt trotz CE-Zertifikat nicht der MepV oder IvDV entspricht?

Ein CE-Zertifikat und die Konformität mit der MDR allein reichen nicht aus - werden die lokalen Anforderungen der MepV/IvDV nicht erfüllt, kann dies zur Ablehnung des Marktzugangs in der Schweiz führen, unabhängig vom regulatorischen Status des Produkts in der Europäischen Union.

Wie unterstützt Pure Clinical Hersteller bei der Registrierung von Produkten in der Schweiz?

Pure Clinical überprüft die Übereinstimmung der technischen Dokumentation mit der MepV/IvDV, wählt einen CH-REP aus und beauftragt ihn samt Vertragsabschluss, erstellt Etiketten und Gebrauchsanweisungen (IFU) gemäß den lokalen Anforderungen, meldet die Daten an Swissmedic und koordiniert Post-Market-Surveillance-Maßnahmen sowie das Audit vor der Registrierung.