Die Annahme des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) durch das Europäische Parlament wurde von der Europäischen Kommission eingeführt. Diese Initiative bildet einen zentralen Bestandteil der Europäischen Gesundheitsunion, die darauf abzielt, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme zu stärken.
Der von der Kommission im Mai 2022 vorgeschlagene EHDS verfolgt zwei Hauptziele:
- Stärkung der Bürgerinnen und Bürger, indem sie in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung gestellt werden und die volle Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten erhalten, um bessere Behandlungsergebnisse in der gesamten EU zu fördern.
- Erleichterung der Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit – unter strengen Datenschutz- und Sicherheitsbedingungen.
Mit der Umsetzung der neuen Regelungen erhalten EU-Bürgerinnen und -Bürger einen nahtlosen Zugang zu ihren digitalen Gesundheitsdaten überall in der Europäischen Union, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort. So können beispielsweise Gesundheitsfachkräfte, die Patientinnen und Patienten im Ausland behandeln, bei Bedarf auf relevante Informationen aus dem Heimatland zugreifen. Dieses Vorgehen soll die evidenzbasierte Entscheidungsfindung verbessern, doppelte Tests und Untersuchungen vermeiden und den Standard der Patientenversorgung erhöhen.
Darüber hinaus schafft der EHDS einen robusten rechtlichen Rahmen für die Zweitnutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungs-, Innovations- und Public-Health-Zwecken, im Einklang mit den strengen EU-Vorschriften zu Datenschutz, Datensicherheit, Grundrechten und Cybersicherheit. Die gewonnenen Daten werden zur Entwicklung lebensrettender Therapien und personalisierter Medizin beitragen und gleichzeitig die europäische Krisenresilienz stärken.
Weitere Informationen:
https://health.ec.europa.eu/ehealth-digital-health-and-care/european-health-data-space_en