Bedeutung der IVDR-Konformität für IVD-Hersteller

Die Sicherstellung der Konformität mit der IVDR-Verordnung ist eine Grundvoraussetzung für die legale Inverkehrbringung von In-vitro-Diagnostika (IVD) auf dem EU-Markt. Der Hersteller muss nicht nur die technische Dokumentation und Produktionsprozesse anpassen, sondern auch aktiv das klinische Risiko managen und eine kontinuierliche Marktüberwachung sicherstellen.

Klassifizierung von IVD nach IVDR

Die IVDR führt eine Klassifizierung von IVD in die Klassen A, B, C und D ein, basierend auf dem Risikoniveau. Jede Klasse ist mit spezifischen regulatorischen Anforderungen, dem Einbezug einer Benannten Stelle sowie unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren verbunden, die bereits in der Entwicklungsphase berücksichtigt werden müssen.

Konformitätsbewertungsverfahren für IVD

Für jede IVD-Klasse sind gesonderte Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen. Bei Produkten der Klassen C und D ist die Einbindung einer Benannten Stelle zwingend erforderlich, einschließlich Leistungsbewertung, Prüfung der technischen Dokumentation und Audit des Qualitätsmanagementsystems.

Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach IVDR

Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach IVDR umfasst den gesamten Lebenszyklus des Produkts – von der Entwicklung über die Herstellung und Prüfung bis hin zur Marktüberwachung. Am häufigsten wird ISO 13485 implementiert, um Prozesse nachvollziehbar zu dokumentieren, Abweichungen zu behandeln und die IVDR-Konformität sicherzustellen.

Dokumentationsanforderungen für IVD

Die technische Dokumentation muss eine detaillierte Beschreibung der Konstruktion und Zweckbestimmung, Entwicklungsdaten, Risikoanalysen sowie Ergebnisse der Leistungsbewertung enthalten. Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den GSPR-Anforderungen sind Grundlage für die Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle.

Leistungsbewertung (Performance Evaluation) nach IVDR

Die Leistungsbewertung umfasst analytische und klinische Validierungen sowie Maßnahmen nach dem Inverkehrbringen (PMS/PMPF). Nach IVDR muss der Hersteller die Bewertung gemäß Anhang XIII und XIV durchführen und die Daten laufend aktualisieren.

Pflichten der verantwortlichen Person für die Einhaltung der Regulierung (PRRC)

Gemäß Art. 15 IVDR muss jeder Hersteller eine verantwortliche Person für die Regulierung (PRRC) benennen, die über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt. Sie ist für die Richtigkeit der Dokumentation, die Marktüberwachung (PMS), Vigilanz-Meldungen sowie die Einhaltung der IVDR verantwortlich.

Registrierung des Herstellers und Produkts in EUDAMED

IVD-Hersteller sind verpflichtet, sich im EUDAMED-System zu registrieren – sowohl als Wirtschaftsakteur als auch für das Produkt selbst. Dies umfasst die Vergabe einer SRN-Nummer, die Registrierung von UDI-DI-Codes und die fortlaufende Aktualisierung der Daten.

Marktüberwachung (PMS) und PMPF

Das PMS-System muss eine effektive Sammlung von Marktdaten gewährleisten, einschließlich Beschwerden, Rücksendungen und PMPF-Studien. Für Produkte der Klassen C und D schreibt die IVDR ein fortlaufendes Monitoring der Leistungsfähigkeit unter realen Anwendungsbedingungen vor.

Meldung schwerwiegender Vorkommnisse und Korrekturmaßnahmen

Die IVDR verpflichtet Hersteller, schwerwiegende Vorkommnisse innerhalb festgelegter Fristen den zuständigen Behörden zu melden. Dazu ist ein dokumentiertes Vigilanz-System erforderlich, das integraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems ist und schnelle Reaktionen ermöglicht.

Versicherungspflicht für IVD-Hersteller

IVD-Hersteller sind verpflichtet, eine angemessene finanzielle Absicherung sicherzustellen, einschließlich einer Haftpflichtversicherung, die potenzielle Schadensersatzforderungen abdeckt. Der Deckungsumfang muss proportional zur Produktart und zum klinischen Risiko sein.

Häufige Fehler von IVD-Herstellern

Zu den häufigsten Fehlern zählen: falsche Produktklassifizierung, fehlende Leistungsvalidierung, unvollständig implementiertes QMS, verspätete Registrierung in EUDAMED sowie unzureichende Marktüberwachung (PMS/PMPF). Diese Fehler können zu Verzögerungen beim Marktzugang oder zum Entzug des Konformitätszertifikats führen.

Neue Pflichten ab 2025 gemäß EU-Verordnung 2025/1021

Die IVDR-Änderung 2025/1021 führt die Pflicht zur Nutzung aktiver EUDAMED-Module ein, verkürzt Aktualisierungsfristen, verschärft die PMPF-Anforderungen und schreibt die Überwachung der Marktverfügbarkeit von IVD vor. Ziel ist mehr Transparenz und Patientensicherheit.

Wie unterstützt Pure Clinical IVD-Hersteller bei der Erfüllung der IVDR-Anforderungen?

Pure Clinical bietet umfassende regulatorische Unterstützung für IVD-Hersteller, darunter:

  • Durchführung von Audits zur Vorbereitung auf die Konformitätsbewertung,
  • Implementierung eines ISO 13485-QMS und Erstellung der IVDR-konformen technischen Dokumentation,
  • Durchführung vollständiger Leistungsbewertungen,
  • Management von PMS-, PMPF- und Vigilanz-Prozessen,
  • Koordination der Kommunikation mit Benannten Stellen und Behörden wie dem URPL.

Dank unserer Expertise können IVD-Hersteller die Registrierungszeit verkürzen und ihre Sicherheit in Bezug auf die IVDR-Konformität erhöhen.

FAQ

Wann findet die IVDR Anwendung auf IVD-Produkte?

Die <strong>IVDR</strong> gilt für alle In-vitro-Diagnostika, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden – unabhängig von ihrer Risikoklasse. Sie umfasst den gesamten Lebenszyklus des Produkts, von der Entwicklung über die Herstellung bis hin zur Marktüberwachung (PMS).  

Was ändert die Verordnung (EU) 2025/1021?

Die Novelle <strong>IVDR 2025/1021</strong> bringt wesentliche Neuerungen mit sich:   <ul>   <li>Verpflichtende Nutzung der aktiven EUDAMED-Module,</li>   <li>verkürzte Fristen für die Aktualisierung von Registrierungs- und Produktdaten,</li>   <li>verschärfte Anforderungen an die <em>Post-Market Performance Follow-up (PMPF)</em>,</li>   <li>Einführung einer Pflicht zur Überwachung der Marktverfügbarkeit von IVD-Produkten.</li> </ul>